ContractRules of Procedure for the Supervisory Board • May 14th, 2024
Contract Type FiledMay 14th, 2024Stand 16.05.2024 Status 16-05-2024 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Heidelberg Materials AG Rules of procedure for the Supervisory Board of Heidelberg Materials AG § 1 Grundlagen 1. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Bestim- mungen dieser Geschäftsordnung, ergänzender Beschlüsse des Aufsichtsrats, des Heidelberg Materials Verhaltenskodex sowie – mit den je- weils offengelegten Abweichungen – der Em- pfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. § 2 Wahlen 1. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen wer- den, die nicht älter als 70 Jahre sind. Der Wahl- vorschlag soll die Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von zwölf Jahren berücksichtigen. 2. Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der alle von der Hauptversammlung zu wählen- den Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt wor- den sind, findet eine konstituierende Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer be-
Stand 30.01.2024 Status 30‐01‐2024Rules of Procedure for the Supervisory Board • February 6th, 2024
Contract Type FiledFebruary 6th, 2024und einen Stellvertreter sowie das Aufsichts‐ ratsmitglied, das gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung den Vorsitz in der Hauptversammlung führt, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats ver‐ hindert ist.
Stand 30.01.2024 Status 30‐01‐2024Rules of Procedure for the Supervisory Board • February 1st, 2024
Contract Type FiledFebruary 1st, 2024