Common Contracts

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zwischen dem Bund und dem Land X
June 24th, 2021
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    June 24th, 2021

schließen folgende Verwaltungsvereinbarung für die Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) für Veranstalter von Kulturveranstaltungen („Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“). Das Programm wird durch die Länder ausgeführt. Die Erfüllung der Pflichten aus dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Vollzugskosten im Haushaltsplan des jeweils betroffenen Vertragspartners.