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GOLDMAN SACHS BANK EUROPE SE
September 27th, 2022
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    September 27th, 2022

Am 1. Oktober 2021 haben die Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH ("GSW"), die Goldman Sachs Bank Europe SE ("GSBE" oder die "Emittentin" oder die "Neue Emittentin") und die Gold- man Sachs International ("GSI") eine Vereinbarung zur Übertragung von durch die GSW begebenen Wertpapieren (die "Übertragenen Wertpapiere") auf die GSBE geschlossen. Die Übertragung basiert auf der Klausel zur Ersetzung der Emittentin, die in § 15 der Allgemeinen Bedingungen der Ersten Basisprospekte (wie nachfolgend definiert) für die Wertpapiere enthalten ist. Die GSW, die GSBE und die GSI haben am 5. November 2021 eine Bekanntmachung bezüglich der Übertragung der Wertpa- piere veröffentlicht (die "Übertragungsbekanntmachung"). Die Übertragung ist am 5. November 2021, 24:00 MEZ (der "Wirksamkeitstag") wirksam geworden. Die Übertragungsbekanntmachung wurde gemäß § 17 der Allgemeinen Bedingungen der Ersten Basisprospekte auf den Internetseiten www.gs.de/de (unter www.gs.de/de/info/dokumente/bekanntmachungen)