Basisprospekt Sample Contracts

GOLDMAN, SACHS & CO. WERTPAPIER GMBH
Basisprospekt • May 18th, 2015

Bei diesem Basisprospekt vom 18. Mai 2015 (der "Basisprospekt") handelt es sich um einen Basisprospekt für Nichtdividendenwerte im Sinne von Artikel 22 Absatz 6 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, in der zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012, Verordnung (EU) Nr. 862/2012 vom 4. Juni 2012, Verordnung (EU) Nr. 621/2013 vom 21. März 2013 und Ver- ordnung (EU) Nr. 759/2013 vom 30. April 2013 geänderten Fassung (die "Prospektver- ordnung"). Zuständige Behörde für die Billigung des Basisprospekts ist die Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "Zuständige Behörde") gemäß § 6 und § 13 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG"), durch das die Richtlinie 2003/71/EG, vom

S IMMO AG
Basisprospekt • May 6th, 2019

Dieses Dokument ist ein Basisprospekt („Prospekt“) gemäß § 1 Abs 1 Z 17 des Bundesgesetzes über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen und über die Aufhebung des Wertpapier-Emissionsgesetzes (BGBl 1991/625 idgF, Kapitalmarktgesetz oder „KMG“) für das öffentliche Angebot von bis zu Gesamtnominale EUR 300,000,000 Teilschuldverschreibungen in Österreich und Deutschland und die Zulassung von Teilschuldverschreibungen zum Amtlichen Handel der Wiener Börse, einem anderen geregelten Markt oder zur Einbeziehung in ein multilaterales Handelssystem.

GOLDMAN, SACHS & CO. WERTPAPIER GMBH
Basisprospekt • August 11th, 2014

Bei diesem Basisprospekt vom 11. August 2014 (der "Basisprospekt") handelt es sich um einen Basisprospekt für Nichtdividendenwerte im Sinne von Artikel 22 Absatz 6 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, in der zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012, Verordnung (EU) Nr. 862/2012 vom 4. Juni 2012, Verordnung (EU) Nr. 621/2013 vom 21. März 2013 und Ver- ordnung (EU) Nr. 759/2013 vom 30. April 2013 geänderten Fassung (die "Prospektver- ordnung"). Zuständige Behörde für die Billigung des Basisprospekts ist die Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "Zuständige Behörde") gemäß § 6 und § 13 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG"), durch das die Richtlinie 2003/71/EG, vom

BKS Bank AG
Basisprospekt • May 29th, 2019

Administrator Ein Administrator ist die natürliche oder juristische Person, die die Kontrolle über die Bereitstellung eines Referenzwerts ausübt und die insbesondere die Mechanismen für die Be- stimmung eines Referenzwerts verwaltet, die Eingabedaten erhebt und auswertet, den Referenzwert bestimmt und den Referenzwert veröffentlicht.

GOLDMAN, SACHS & CO. WERTPAPIER GMBH
Basisprospekt • March 16th, 2023

Bei diesem Basisprospekt vom 26. September 2018 (der "Basisprospekt") handelt es sich um einen Basisprospekt für Nichtdividendenwerte im Sinne von Artikel 22 Absatz 6 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, in der zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012, Verordnung (EU) Nr. 862/2012 vom 4. Juni 2012, Verordnung (EU) Nr. 621/2013 vom 21. März 2013, Verord- nung (EU) Nr. 759/2013 vom 30. April 2013 und Verordnung (EU) Nr. 382/2014 vom

BASISPROSPEKT
Basisprospekt • September 14th, 2022

für Nichtdividendenwerte gemäß Art. 8 der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in ihrer jeweils gültigen Fassung („PVO”)) in deutscher Sprache; im Folgenden der „Prospekt” der DekaBank Deutsche Girozentrale (im Folgenden auch

SG Issuer
Basisprospekt • May 29th, 2024

Dieser Basisprospekt ist der Nachfolger des Basisprospekts vom 30. Mai 2023 über Exchange Traded Products der SG Issuer. Er tritt dessen Nachfolge an und ersetzt ihn, sobald dieser am 30. Mai 2024 seine Gültigkeit verloren hat.

BNP Paribas Issuance B.V. Amsterdam, Niederlande
Basisprospekt • June 21st, 2019

Dieses Dokument stellt einen Basisprospekt im Sinne des Artikels 5 Abs. (4) der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 4. November 2003, geändert durch die Richtlinie 2010/73/EU (die "Prospektrichtlinie") und im Sinne des Artikels 22 Abs. (6) Ziffer 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") dar (der "Basisprospekt" bzw. der "Prospekt"). Der Basisprospekt enthält daher alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Billigung des Basisprospekts bekannt waren. Dieser Basisprospekt ist in Zusammenhang mit etwaigen Nachträgen zum Basisprospekt zu lesen.

B A S I S P R O S P E K T
Basisprospekt • March 29th, 2020

Dieses Dokument ist ein Basisprospekt (der „Prospekt“ oder der „Basisprospekt“) für Nichtdividendenwerte im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Mark zu veröffentlichen ist („Prospektverordnung“) für das öffentliche Angebot von bis zu Gesamtnominale EUR 15.000.000 Teilschuldverschreibungen in Österreich und die Einbeziehung in ein multilaterales Handelssystem.

Basisprospekt
Basisprospekt • August 13th, 2018

Unter diesem Basisprospekt ("Basisprospekt" oder "Prospekt") über das bis zu EUR 250.000.000 Angebotsprogramm (mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 400.000.000) zur Begebung von Nichtdividendenwerten ist die Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft ("Emittentin") unter Beachtung der anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berechtigt, fix verzinste, variabel verzinste sowie unverzinste nicht-nachrangige und nachrangige Nichtdividendenwerte ("Nichtdividendenwerte") zu begeben. Dieser Prospekt wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Eigenschaft als für die Billigung dieses Prospekts zuständige Behörde gemäß dem österreichischen Kapitalmarktgesetz (das "KMG") gebilligt, durch Hinterlegung am Sitz der Emittentin, Schwarzstraße 1, 5020 Salzburg und Veröffentlichung auf der Website der Emittentin (www. spaengler.at unter der Rubrik "Service, Downloads, Wichtige Informationen zum Wertpapiergeschäft") veröffentlicht. Eine Papierversion de

BNP Paribas Issuance B.V. Amsterdam, Niederlande
Basisprospekt • July 2nd, 2018

Dieses Dokument stellt einen Basisprospekt im Sinne des Artikels 5 Abs. (4) der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 4. November 2003, geändert durch die Richtlinie 2010/73/EU (die "Prospektrichtlinie") und im Sinne des Artikels 22 Abs. (6) Ziffer 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") dar (der "Basisprospekt" bzw. der "Prospekt"). Der Basisprospekt enthält daher alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Billigung des Basisprospekts bekannt waren. Dieser Basisprospekt ist in Zusammenhang mit etwaigen Nachträgen zum Basisprospekt zu lesen.

LEONTEQ SECURITIES AG
Basisprospekt • June 23rd, 2022

Dieses Dokument (der "Basisprospekt") ist ein Basisprospekt im Sinne von Artikel 8 der Prospektverordnung in Bezug auf alle Produkte, mit Ausnahme der Ausgenommenen Produkte, (jeweils wie unten definiert). Der Basisprospekt ist 12 Monate gültig und verliert mit Ablauf des 24. Juni 2023 seine Gültigkeit.

Contract
Basisprospekt • March 16th, 2023
Basisprospekt über das Angebotsprogramm der
Basisprospekt • June 17th, 2020

Dieser Prospekt wurde von der Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) als zuständige Behörde in Österreich gemäß Artikel 20 der Prospekt-Verordnung iVm KMG 2019 gebilligt. Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA im Rahmen der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Die FMA prüft den Prospekt ausschließlich auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz.

Contract
Basisprospekt • June 15th, 2021
LEONTEQ SECURITIES AG
Basisprospekt • July 11th, 2024

WOBEI für den Fall, dass eine Anpassung von Einheiten (t) an einem Tracker Beobachtungstag gemäß lit. (c) der Definition von Einheiten (t) vorgenommen wurde, die AVG (t) am Tracker Beobachtungstag auf null zurückgesetzt wird. Die Rücksetzung der AVG (t) erfolgt nachdem die Einheiten (t) angepasst wurden.

s Die Sparkasse Bremen AG Am Brill 1-3, 28195 Bremen
Basisprospekt • September 18th, 2017

[mit fester Verzinsung] [mit fester Stufen-Verzinsung] [ohne periodische Verzinsung] [mit variabler Verzinsung] [mit Kündigungsrecht der Emittentin] [ohne Kündigungsrecht der Emittentin]

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Basisprospekt • June 13th, 2019

Provisionsüberschuss 50,9 51,8 12,5 Erfolg aus at-equity- 46,2 51,7 12,3 bewerteten Unternehmen Verwaltungsaufwand –173,5 –181,0 –47,1 Jahres- bzw. Periodenüberschuss vor 91,2 139,8 51,3 Steuern Konzernjahres- bzw. Konzernperiodenüberschuss 76,0 107,1 41,6 Bilanzzahlen in Mio. € 31.12.2017 31.12.2018 31.03.2019 Bilanzsumme 10.463 11.630 11.800 Forderungen an Kunden 7.142 7.754 7.797 nach Risikovorsorge Primärmittel1 7.606 8.162 8.160 davon Spareinlagen 1.266 1.260 1.281 davon eigene Emissionen 1.318 1.357 1.409 Eigenkapital 1.367 1.639 1.681 Eigenmittel nach CRR2 (BWG Vj.) in Mio. € 31.12.2017 31.12.2018 31.03.2019 Gesamtrisikobetrag 7.139 7.728 7.656 Anrechenbare Eigenmittel 972 1.222 1.205 davon hartes Kernkapital 914 1.015 1.003 (CET1) davon gesamtes Kern- 914 1.029 1.014 kapital (CET1 und AT1) Harte Kernkapitalquote 12,8 % 13,1 % 13,1 % Kernkapitalquote 12,8 % 13,3 % 13,2 % Gesamtkapitalquote (Eigenmittelquote) 13,6 % 15,8 % 15,7 % Unternehmenskennzahl

UniCredit Bank AG
Basisprospekt • September 13th, 2013

Dieser Prospekt wurde gemäß dem luxemburgischen Gesetz betreffend den Prospekt über Wert- papiere vom 10. Juli 2005 in seiner jeweils gültigen Fassung (loi relative aux prospectus pour valeurs mobilières) (das "Luxemburger Prospektgesetz") von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF") als der zuständigen Behörde in Luxemburg (die "Zuständige Be- hörde") gemäß dem Luxemburger Prospektgesetz gebilligt. Gemäß Art. 7 (7) des Luxemburger Prospektgesetzes gibt die CSSF keine Zusicherung bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Geeignetheit der Transaktion und der Qualität oder Solvenz der Emittentin ab.

Basisprospekt
Basisprospekt • November 13th, 2024

Der Basisprospekt verliert am 14. November 2025 seine Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erstellung eines Nachtrags im Falle wichtiger neuer Umstände, wesentlicher Unrichtigkeiten oder wesentlicher Ungenauigkeiten besteht nach diesem Datum nicht.

GOLDMAN SACHS BANK EUROPE SE
Basisprospekt • September 27th, 2022

Am 1. Oktober 2021 haben die Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH ("GSW"), die Goldman Sachs Bank Europe SE ("GSBE" oder die "Emittentin" oder die "Neue Emittentin") und die Gold- man Sachs International ("GSI") eine Vereinbarung zur Übertragung von durch die GSW begebenen Wertpapieren (die "Übertragenen Wertpapiere") auf die GSBE geschlossen. Die Übertragung basiert auf der Klausel zur Ersetzung der Emittentin, die in § 15 der Allgemeinen Bedingungen der Ersten Basisprospekte (wie nachfolgend definiert) für die Wertpapiere enthalten ist. Die GSW, die GSBE und die GSI haben am 5. November 2021 eine Bekanntmachung bezüglich der Übertragung der Wertpa- piere veröffentlicht (die "Übertragungsbekanntmachung"). Die Übertragung ist am 5. November 2021, 24:00 MEZ (der "Wirksamkeitstag") wirksam geworden. Die Übertragungsbekanntmachung wurde gemäß § 17 der Allgemeinen Bedingungen der Ersten Basisprospekte auf den Internetseiten www.gs.de/de (unter www.gs.de/de/info/dokumente/bekanntmachungen)

LEONTEQ SECURITIES AG
Basisprospekt • June 24th, 2020

Dieses Dokument (der "Basisprospekt") ist ein Basisprospekt im Sinne von Artikel 8 der Prospektverordnung in Bezug auf alle Produkte, mit Ausnahme der Ausgenommene Produkte (wie unten beschrieben). Der Basisprospekt ist 12 Monate gültig und verliert mit Ablauf des 24. Juni 2021 seine Gültigkeit.

posterXXL AG‌
Basisprospekt • June 22nd, 2012
Contract
Basisprospekt • October 23rd, 2017
Basisprospekt gemäß § 6 WpPG
Basisprospekt • May 5th, 2011
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Basisprospekt • November 24th, 2009

Diese Zusammenfassung enthält eine Übersicht über die nach Meinung der Emittentin wichtigsten Risiken in Bezug auf die Emittentin und die von der Emittentin im Rahmen dieses Basisprospekts begebenen Teilschuldverschreibungen. Diese Zusammenfassung ist nicht abschließender Natur. Sie ist als Einleitung zu diesem Basisprospekt zu verstehen. Anleger sollten jede Entscheidung zur Anlage in die Teilschuldverschreibungen nur auf der Grundlage einer Prüfung des gesamten Basisprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge) sowie der jeweiligen Endgültigen Bedingungen treffen.

WEB Windenergie AG
Basisprospekt • September 21st, 2018

Auf Grundlage dieses Basisprospekts (der "Basisprospekt") beabsichtigt WEB Windenergie AG (die "Emittentin" oder die "Gesellschaft") in Euro denominierte Teilschuldverschreibungen (einzeln "Teilschuldverschreibung" und gemeinsam die "Teilschuldverschreibungen") zu begeben, die in den Senior-Muster-Anleihebedingungen oder den Hybrid-Muster-Anleihebedingungen (gemeinsam die "Anleihebedingungen" oder die "Musteranleihebedingungen") sowie in den die jeweilige Emissi- on konkretisierenden endgültigen Bedingungen einer Emission (die "Endgültigen Bedingungen", gemeinsam mit den Senior-Muster-Anleihebedingungen oder den Hybrid-Muster-Anleihebedingungen jeweils die "Emissionsbedingungen") näher beschrieben werden.

Basisprospekt
Basisprospekt • September 21st, 2021

zur amtlichen Notierung (cote officielle) an der Luxemburger Wertpapierbörse (Bourse de Lu- xembourg) und ihre Zulassung zum Handel am regulierten Markt im sog. Professional Segment der Luxemburger Wertpapierbörse. Der regulierte Markt der Luxemburger Wertpapierbörse ist ein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (in der jeweils geänderten Fassung).

Basisprospekt
Basisprospekt • June 19th, 2024

DZ BANK Bonus [Reverse] auf [Aktien] [aktienvertretende Wertpapiere] [Indizes] [Rohstoffe [und Waren]] [Edelmetalle] [Rohstofffuture] [Warenfuture] [Edelmetallfuture]

LEONTEQ SECURITIES AG, ZÜRICH, SCHWEIZ
Basisprospekt • August 8th, 2017

Bei diesem Basisprospekt vom 18. Mai 2017 (der "Basisprospekt") handelt es sich um einen Basispros- pekt für Nichtdividendenwerte im Sinne von Artikel 22 Absatz 6 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, in der aktuellen Fassung (die "Prospektverordnung"). Zuständige Behörde für die Billigung des Basisprospekts ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "Zuständige Behörde" oder die "BaFin") gemäß § 6 und § 13 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG"), durch das die Richtlinie 2003/71/EG vom 4. November 2003 (in der aktuellen Fassung, ein- schließlich Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010) (die "Prospektrichtlinie") in deutsches Recht umgesetzt wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß

Basisprospekt
Basisprospekt • June 16th, 2021

DZ BANK Airbag auf [Aktien] [aktienvertretende Wertpapiere] [Indizes] [Rohstoffe und Waren] [Edelmetalle] [Rohstofffuture] [Warenfuture] [Edelmetallfuture]

Basisprospekt
Basisprospekt • June 14th, 2022

Gegenständlicher Prospekt ist ein Angebotsprogramm der Emittentin für die während eines bestimmten Emissionszeitraumes dauernde oder wiederholte Begebung von Nichtdividendenwerten. Die Emittentin kann im Rahmen dieses Angebotsprogrammes nicht nachrangige, nicht besicherte Nichtdividendenwerte ohne den Non-Preferred Senior Status („Preferred Senior Notes“) oder mit dem Non-Preferred Senior Status („Non-Preferred Senior Notes“) sowie Nachrangige Nichtdividendenwerte oder fundierte Nichtdividendenwerte vor dem 8.7.2022 und gedeckte Nichtdividendenwerte nach dem 8.7.2022 begeben. Die Nichtdividendenwerte können eine variable oder fixe Verzinsung aufweisen. Die Emittentin kann weiters Nichtdividendenwerte ohne Verzinsung (sogenannte Nullkupon-Nichtdividendenwerte) unter diesem Angebotsprogramm emittieren. Die maßgebliche Verzinsung wird in den Endgültigen Bedingungen je Emission festgestellt. Die fixe Verzinsung kann mit einem gleichen Kupon über die Laufzeit, einem steigenden Kupon (Step u