24. Jahrgang Potsdam, den 24. Juli 2013 Nummer 30 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium des Innern Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Michendorf und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten...Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • July 17th, 2013
Contract Type FiledJuly 17th, 2013Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzen trum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.