Promotionsvereinbarung der Fakultät für GesundheitPromotionsvereinbarung • December 17th, 2020
Contract Type FiledDecember 17th, 2020Promotionsrecht haben Professorinnen/Professoren, habilitierte Mitglieder sowie Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren. Die Betreuerin/der Betreuer kann eine promovierte Mitarbeiterin/einen promovierten Mitarbeiter mit der Mitbetreuung des Promotionsvorhabens beauftragen. Die Betreuung der Dissertation ist geprägt durch ein beiderseitiges Verhältnis der besonderen Förderung, der Rücksichtnahme und der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Betreuerin/der Betreuer und die Doktorandin/der Doktorand verpflichten sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.