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Vergütungsbeschluss für die Vorstandsmitglieder wie zur Hauptversammlung am 14.10.2021 gebilligt
March 16th, 2022
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    March 16th, 2022

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der Fassung durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 (ARUG II) beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 1. Juli 2021 weiterzuentwickeln. Der Aufsichtsrat hat daher am 30. Juni 2021 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen, das den Vorgaben des ARUG II entspricht und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Das neue Vergütungssystem ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 11 im Anschluss an die Tagesordnung dargestellt.

Anlage zu Punkt 11 der Tagesordnung: Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder
August 31st, 2021
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    August 31st, 2021

Das Vergütungssystem des Vorstands der PATRIZIA AG soll den gleichen Grundsätzen und klaren Linien folgen, wie das für alle anderen Mitarbeiter und leitenden Angestellten der PATRIZIA implementierte System, insbesondere hinsichtlich der Vergütungsstruktur und der Vergütungselemente, aber auch hinsichtlich des Zielvereinbarungsansatzes hinter den leistungsbezogenen Vergütungselementen.