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Promotionsvereinbarung der Fakultät für Gesundheit (Dr. med., Dr. rer. medic., Dr. med. dent.)
May 16th, 2019
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    May 16th, 2019

Promotionsrecht haben Professoren/Professorinnen, habilitierte Mitglieder sowie Juniorprofessoren/Juniorprofessorinnen. Der Betreuer/die Betreuerin kann einen promovierten Mitarbeiter/eine promovierte Mitarbeiterin mit der Mitbetreuung des Promotionsvorhabens beauftragen. Die Betreuung der Dissertation ist geprägt durch ein beiderseitiges Verhältnis der besonderen Förderung, der Rücksichtnahme und der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der Betreuer/die Betreuerin und der Doktorand/die Doktorandin verpflichten sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (http://www.uni-wh.de/fileadmin/media/u/forschung/Gute_Wissenschaftliche_ Praxis_UWH.pdf) einzuhalten.