Common Contracts

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zum Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 SGB XI zur vollstationären Pflege
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Neben Zusatzleistungen können grundsätzlich sonstige Leistungen von der Pflegeeinrichtung angeboten werden, die schon deshalb keine Zusatzleistungen sein können, da sie weder besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung darstellen noch es sich um zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen handelt. Dabei kann es sich bei den sonstigen Leistungen sowohl um Dienstleistungen, investive Aufwendungen oder ein Gemisch aus beiden handeln, welche aber ein direktes Nutzungsäquivalent für die Heimbewohnerin/ den Heimbewohner haben müssen.