Rahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege Sample Contracts

Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur vollstationären Pflege im Land Berlin
Rahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege • April 30th, 2013

Die Partner dieses Rahmenvertrages vereinbaren die folgenden Grundsätze, um eine wirksame und wirtschaftliche vollstationäre pflegerische Versorgung sicherzustellen, die den Pflegebedürftigen hilft, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben zu führen.

zwischen
Rahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege • December 18th, 2008

*) Soweit nachfolgend zusätzliche Regelungen für die private Pflegepflichtversicherung getroffen werden, binden diese ausschließlich den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und die Verbände der Leistungserbringer.

zum Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 SGB XI zur vollstationären Pflege
Rahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege • March 16th, 2023

Neben Zusatzleistungen können grundsätzlich sonstige Leistungen von der Pflegeeinrichtung angeboten werden, die schon deshalb keine Zusatzleistungen sein können, da sie weder besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung darstellen noch es sich um zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen handelt. Dabei kann es sich bei den sonstigen Leistungen sowohl um Dienstleistungen, investive Aufwendungen oder ein Gemisch aus beiden handeln, welche aber ein direktes Nutzungsäquivalent für die Heimbewohnerin/ den Heimbewohner haben müssen.