Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur vollstationären Pflege im Land BerlinRahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege • April 30th, 2013
Contract Type FiledApril 30th, 2013Die Partner dieses Rahmenvertrages vereinbaren die folgenden Grundsätze, um eine wirksame und wirtschaftliche vollstationäre pflegerische Versorgung sicherzustellen, die den Pflegebedürftigen hilft, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben zu führen.
zwischenRahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege • December 18th, 2008
Contract Type FiledDecember 18th, 2008*) Soweit nachfolgend zusätzliche Regelungen für die private Pflegepflichtversicherung getroffen werden, binden diese ausschließlich den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und die Verbände der Leistungserbringer.
zum Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 SGB XI zur vollstationären PflegeRahmenvertrag Zur Vollstationären Pflege • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Neben Zusatzleistungen können grundsätzlich sonstige Leistungen von der Pflegeeinrichtung angeboten werden, die schon deshalb keine Zusatzleistungen sein können, da sie weder besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung darstellen noch es sich um zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen handelt. Dabei kann es sich bei den sonstigen Leistungen sowohl um Dienstleistungen, investive Aufwendungen oder ein Gemisch aus beiden handeln, welche aber ein direktes Nutzungsäquivalent für die Heimbewohnerin/ den Heimbewohner haben müssen.