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ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN.
Clearing-Bedingungen • October 5th, 2016

Für den Fall, dass Besondere Bestimmungen betroffen sind, wird die Veröffentlichung mindestens fünfzehn (15) Geschäftstage vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag erfolgen, sofern die Eurex Clearing AG die Anwendung dieser verkürzten Veröffentlichungsfrist von mindestens fünfzehn (15) Geschäftstagen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag in der Einladung zur Konsultation gemäß Ziffer 17.3.1 Abs. (1) ankündigt und der Anwendung der verkürzten Veröffentlichungsfrist in Summe nicht mehr als zwei betroffene Clearing-Mitglieder, betroffene Nicht-Clearing-Mitglieder, betroffene Registrierte Kunden, betroffene FCM- Kunden und/oder betroffene Basis-Clearing-Mitglieder im Rahmen der Konsultation nach Ziffer 17.3 widersprechen. Gehen der Eurex Clearing AG im Rahmen der Konsultation