der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse wird die nachfolgendeVereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • February 29th, 2016
Contract Type FiledFebruary 29th, 2016Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 63, 73b, 140a SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen SGB V ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.