Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes Sample Contracts

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und der IKK classic
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • February 29th, 2016

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 63, 73b, 140a SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und der IKK classic
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • December 14th, 2016

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 63, 73b, 140a SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der IKK classic,
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • October 10th, 2014

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen sowie die Bereinigung zu Verträgen nach § 140ff. SGB V ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • March 14th, 2016

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 63, 73b, 140a SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • July 3rd, 2014

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 01.10.2014 bis 31.12.2014 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen sowie die Bereinigung zu Verträgen nach §§ 140ff. SGB V ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • November 13th, 2014

Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. §

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse wird die nachfolgende
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • February 29th, 2016

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 63, 73b, 140a SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen SGB V ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • May 18th, 2022

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum ab dem 01.01.2018 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und den nachfolgend benannten Ersatzkassen in Hamburg
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • April 12th, 2018

Die Vertragspartner schließen ab dem 01.01.2018 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 63, 73b, 140a SGB V. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen. Die Techniker Krankenkasse schließt zur Bereinigung gesonderte Verträge mit der KV Hamburg.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH)
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • October 25th, 2011

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 01.04.2011 bis 31.12.2012 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c und 140a ff SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung.

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der IKK classic,
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • May 26th, 2015

Die Vertragspartner schließen für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c SGB V im Versorgungsbereich Hamburg. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen sowie die Bereinigung zu Verträgen nach § 140ff. SGB V ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.