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ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
Clearing-Bedingungen • November 6th, 2017

Wie in diesen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (im Folgenden die „Clearing- Bedingungen“) beschrieben, fungiert dDie Eurex Clearing AG mit Sitz in Frankfurt am Main fungiert als zentrale Gegenpartei bei (a) (i) Transaktionen bezogen auf Wertpapiere und Wertrechte, einschließlich deutschen Gutschriften in Wertpapierrechnung und Schweizer Bucheffekten, (nachfolgend zusammen als „Wertpapiere“ bezeichnet) und bei (ii) Futures-Kontrakten, Optionskontrakten und anderen Derivattransaktionen, die jeweils entweder durch Zusammenführen von Aufträgen und Quotes von Handelsteilnehmern („Matching“) an den Märkten Eurex Deutschland, Eurex Zürich, Eurex Bonds, Eurex Repo, Frankfurter Wertpapierbörse und Irish Stock Exchange (nachfolgend zusammen als „Märkte“ und einzeln jeweils als „Markt“ bezeichnet, wobei jede Transaktion infolge von Matching als „Markttransaktion“ bezeichnet wird) abgeschlossen werden, oder (b) Transaktionen, die durch Novation von außerbörslich abgeschlossenen Transakti