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Bedingungen zur Risikolebensversicherung „XL“ B930-A
Risikolebensversicherung • August 24th, 2020

Die jeweils versicherte Summe wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Vertrags- abschluss weder Zigaretten, noch Zigarren, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat und nicht beabsichtigt, in Zukunft zu rauchen. Wird die versicherte Person bzw. bei Tarifen für zwei verbundene Leben mindestens eine der versicherten Personen nach Vertragsabschluss Raucher, so sind Sie – neben der/den versicherten Person/en – dazu verpflichtet, vom Eintritt dieses Umstandes die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group unverzüglich zu informieren, damit eine Änderung in den Rauchertarif mit dem erforderlichen Beitrag erfolgen kann. Von dem Zeitpunkt der Änderung des Nichtraucherstatus an wird noch für zwei Monate Versicherungsschutz nach der bisherigen Versicherungssumme geboten. Tritt nach Ablauf dieser Frist der Leistungsfall ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt, reduziert sich d

Bedingungen für die Risikolebensversicherung „XL“ B 930-A
Risikolebensversicherung • August 24th, 2020

Die jeweils versicherte Summe wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Vertragsabschluss weder Zigaretten, noch Zigarren, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat und nicht beabsichtigt, in Zukunft zu rauchen. Wird die versicherte Person bzw. bei Tarifen für zwei verbundene Leben mindestens eine der versicherten Personen nach Vertragsabschluss Raucher, so sind Sie – neben der/den versicherten Person/en – dazu verpflichtet, vom Eintritt dieses Umstandes die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group unverzüglich zu informieren, damit eine Änderung in den Rauchertarif mit dem erforderlichen Beitrag erfolgen kann. Von dem Zeitpunkt der Änderung des Nichtraucherstatus an wird noch für zwei Monate Versicherungsschutz nach der bisherigen Versicherungssumme geboten. Tritt nach Ablauf dieser Frist der Leistungsfall ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt, reduziert sich die