Risikolebensversicherung Sample Contracts

Standardisiertes Informationsblatt zu Risikolebensversicherungsprodukten (LIPID) gemäß § 23 Abs. 1 LV-InfoV 2018
Risikolebensversicherung • May 16th, 2016

Nach Eintritt des Todesfalles wird eine einmalige Kapitalleistung (Versicherungssumme) an den oder die Begünstigten (Bezugsberechtigten) aus- bezahlt.

Inhalt
Risikolebensversicherung • November 16th, 2021
Bedingungen und Verbraucherinformationen für die Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung • December 1st, 2021

> Besondere Bedingungen für die Risikolebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung

Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung • December 10th, 2018

die Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage für unseren gemeinsamen Vertrag. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.

Bedingungen zur Risikolebensversicherung „XL“ B930-A
Risikolebensversicherung • August 24th, 2020

Die jeweils versicherte Summe wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Vertrags- abschluss weder Zigaretten, noch Zigarren, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat und nicht beabsichtigt, in Zukunft zu rauchen. Wird die versicherte Person bzw. bei Tarifen für zwei verbundene Leben mindestens eine der versicherten Personen nach Vertragsabschluss Raucher, so sind Sie – neben der/den versicherten Person/en – dazu verpflichtet, vom Eintritt dieses Umstandes die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group unverzüglich zu informieren, damit eine Änderung in den Rauchertarif mit dem erforderlichen Beitrag erfolgen kann. Von dem Zeitpunkt der Änderung des Nichtraucherstatus an wird noch für zwei Monate Versicherungsschutz nach der bisherigen Versicherungssumme geboten. Tritt nach Ablauf dieser Frist der Leistungsfall ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt, reduziert sich d

Risiko-Lebensversicherung SolidaVita
Risikolebensversicherung • October 25th, 2019

Die folgenden Informationen geben Ihnen rasch und verständlich Auskunft über SolidaVita. Im gleichen Doku- ment finden Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Bedingungen für Ihre Versicherung RÜCKHALT
Risikolebensversicherung • August 20th, 2021

schön, dass Sie sich für die Versicherung RÜCKHALT entschieden haben. Diese Bedingungen haben wir für Sie als unse- ren Versicherungsnehmer gemacht. Sie sind die Grundlage für Ihre Versicherung RÜCKHALT.

Bitte beachten: Zum Verbleib beim Kunden
Risikolebensversicherung • December 1st, 2020

Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen.

Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung • December 29th, 2022

Die Risikolebensversicherung ist eine wichtige Versicherung, wenn der Tod einer na- hestehenden Person zu einem Finanzbedarf führt (z. B. bei gemeinsamen Immobi- liardarlehen) – es gibt dennoch Versicherungsverträge, die wichtiger sind.

Bedingungen zur Risikolebensversicherung „XL“ B930
Risikolebensversicherung • August 24th, 2020

Die jeweils versicherte Summe wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Vertrags- abschluss weder Zigaretten, noch Zigarren, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat und nicht beabsichtigt, in Zukunft zu rauchen. Wird die versicherte Person bzw. bei Tarifen für zwei verbundene Leben mindestens eine der versicherten Personen nach Vertragsabschluss Raucher, so sind Sie – neben der/den versicherten Person/en – dazu verpflichtet, vom Eintritt dieses Umstandes die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group unverzüglich zu informieren, damit eine Änderung in den Rauchertarif mit dem erforderlichen Beitrag erfolgen kann. Von dem Zeitpunkt der Änderung des Nichtraucherstatus an wird noch für zwei Monate Versicherungsschutz nach der bisherigen Versicherungssumme geboten. Tritt nach Ablauf dieser Frist der Leistungsfall ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt, reduziert sich d

Bitte beachten: Zum Verbleib beim Kunden
Risikolebensversicherung • August 7th, 2021

Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertraglichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung der Versi- cherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerinformationen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Risikolebensversicherung • November 25th, 2020
Versicherungsbedingungen
Risikolebensversicherung • November 24th, 2022
Risikolebensversicherung elipsLife Tria
Risikolebensversicherung • April 14th, 2014
ARAG Lebensversicherung Bedingungen
Risikolebensversicherung • November 25th, 2015
Bedingungen zur Risikolebensversicherung „XXL plus“ B932
Risikolebensversicherung • August 24th, 2020

Die jeweils versicherte Summe wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Vertrags- abschluss weder Zigaretten, noch Zigarren, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat und nicht beabsichtigt, in Zukunft zu rauchen. Wird die versicherte Person bzw. bei Tarifen für zwei verbundene Leben mindestens eine der versicherten Personen nach Vertragsabschluss Raucher, so sind Sie – neben der/den versicherten Person/en – dazu verpflichtet, vom Eintritt dieses Umstandes die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group unverzüglich zu informieren, damit eine Änderung in den Rauchertarif mit dem erforderlichen Beitrag erfolgen kann. Von dem Zeitpunkt der Änderung des Nichtraucherstatus an wird noch für zwei Monate Versicherungsschutz nach der bisherigen Versicherungssumme geboten. Tritt nach Ablauf dieser Frist der Leistungsfall ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt, reduziert sich d