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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zuständigkeiten bei der Erbringung von Verkehrsdienstleistungen auf der Buslinie 61 in den Gebieten der Kreise Borken und Kleve
March 13th, 2019
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    March 13th, 2019

Diese Vereinbarung regelt insbesondere die hierfür notwendige Aufgabenübertragung, die verantwortliche Vertragspartei für die Durchführung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens und die Finanzierung der Verkehrsdienstleistungen, wenn diese gemeinwirtschaftlich erbracht werden.