Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zuständigkeiten bei der Erbringung von Verkehrsdienstleistungen auf der Buslinie 61 in den Gebieten der Kreise Borken und KleveMarch 13th, 2019
FiledMarch 13th, 2019Diese Vereinbarung regelt insbesondere die hierfür notwendige Aufgabenübertragung, die verantwortliche Vertragspartei für die Durchführung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens und die Finanzierung der Verkehrsdienstleistungen, wenn diese gemeinwirtschaftlich erbracht werden.