System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nach § 87a Abs. 1 AktG neuer FassungVergütungssystem Für Vorstandsmitglieder • July 6th, 2021
Contract Type FiledJuly 6th, 2021Der Aufsichtsrat der WASGAU Produktions & Handels AG beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses des Aufsichtsrats, der sich auch mit dem Personalausschuss beraten hat, das nachfolgend beschriebene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nach § 87a Abs. 1 AktG neuer Fassung mit Wirkung zum 1. Januar 2021 und legt damit zugleich auch die Maximalvergütung nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 Aktiengesetz und den oberen Führungskreis für einen vertikalen Vergütungsvergleich wie beschrieben fest: