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SaaS-Nachnutzungsvertrag
Saas-Nachnutzungsvertrag • March 19th, 2021

Der Bund und die Länder haben sich auf eine Aufteilung der Aufgaben zur Umsetzung des OZG sowie eine entsprechende Nachnutzung der entwickelten Online-Dienste im Wege verschie- dener Umsetzungsmodelle, insbesondere des sogenannten „Einer für Alle/Viele“-Umset- zungsmodells (EfA), geeinigt. Dabei stellt das umsetzende Land bzw. der umsetzende Bund (UL) den Online-Dienst durch einen IT-Dienstleister (IT-DL) zentral zur Verfügung. Die Nach- nutzung durch ein an der Nachnutzung interessiertes, sich anschließendes Land (AL) ist, ggf. mit geringfügigen landesspezifischen Anpassungen, durch Anschluss an den Online-Dienst möglich. Als eine freiwillige Möglichkeit der rechtlichen Umsetzung dieser Form der Nachnut- zung steht der FIT-Store zur Verfügung.