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Anlagen zum Vertrag zum DMP KHK zwischen der KVBB und den Verbänden der Krankenkassen vom 29.09.2004 in der Fassung des 18. Nachtrages vom 21.08.2019
October 9th, 2019
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    October 9th, 2019

Teilnahmeberechtigt als koordinierender Vertragsarzt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind Vertragsärzte, die gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V als Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin oder Praktischer Arzt an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 kann im Einzelfall auch der nach § 4 qualifizierte Facharzt koordinierender Vertragsarzt sein, insbesondere für die Versicherten, die bereits vor der Einschreibung von diesem Vertragsarzt betreut worden sind oder bei denen diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist.