DMP KHK Agreement Sample Contracts

Anlagen zum Vertrag zum DMP KHK zwischen der KVBB und den Verbänden der Krankenkassen vom 29.09.2004 in der Fassung des 18. Nachtrages vom 21.08.2019
DMP KHK Agreement • October 9th, 2019

Teilnahmeberechtigt als koordinierender Vertragsarzt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind Vertragsärzte, die gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V als Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin oder Praktischer Arzt an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 kann im Einzelfall auch der nach § 4 qualifizierte Facharzt koordinierender Vertragsarzt sein, insbesondere für die Versicherten, die bereits vor der Einschreibung von diesem Vertragsarzt betreut worden sind oder bei denen diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist.