Förderung von Lernortkooperationen und AusbildungsverbündeVerwaltungsvereinbarung • June 3rd, 2020
Contract Type FiledJune 3rd, 20201Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung vom 15. November 2019 mit dem Bund zur finanziellen Unterstützung des Aufbaus von Kooperationsbeziehungen in der Pflegeausbildung gemäß § 54 PflBG sowie diesen Fördergrundsätzen in entsprechender An- wendung der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der Verwaltungs- vorschriften zu Art. 23 und 44 BayHO Zuwendungen für die Schaffung und den Ausbau von Koor- dinierungsstellen und Ausbildungsverbünden. 2Ausbildungsverbünde bestehen aus den Trägern der praktischen Ausbildung, den Pflegeschulen, weiteren Einrichtungen und ggfs. den Hochschu- len. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der nach der Verwaltungsvereinba- rung vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.