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Förderung von Lernortkooperationen und Ausbildungsverbünde
June 3rd, 2020
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    June 3rd, 2020

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung vom 15. November 2019 mit dem Bund zur finanziellen Unterstützung des Aufbaus von Kooperationsbeziehungen in der Pflegeausbildung gemäß § 54 PflBG sowie diesen Fördergrundsätzen in entsprechender An- wendung der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der Verwaltungs- vorschriften zu Art. 23 und 44 BayHO Zuwendungen für die Schaffung und den Ausbau von Koor- dinierungsstellen und Ausbildungsverbünden. 2Ausbildungsverbünde bestehen aus den Trägern der praktischen Ausbildung, den Pflegeschulen, weiteren Einrichtungen und ggfs. den Hochschu- len. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der nach der Verwaltungsvereinba- rung vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.