ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHENOctober 28th, 2009
FiledOctober 28th, 2009- Das Clearing-Mitglied erklärt, dass grundsätzlich keine Aufrechnung der aus den Geschäften resultierenden Forderungen im Sinne der Ziffern 1.4 f. erfolgen soll (Brutto-Verfahren). Alle Einzelgeschäfte sind gemäß Ziffer 1.5 zu erfüllen. Im Rahmen des Brutto-Verfahrens kann das Clearing-Mitglied für einzelne Geschäfte bestimmen, dass diese in das Aufrechnungsverfahren gemäß der Ziffern 1.4 f. einbezogen werden sollen.