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Integrationsvereinbarung nach § 28a MAVO in Verbindung mit § 83 SGB IX zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen
June 17th, 2014
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    June 17th, 2014

Für alle, die im kirchlichen Dienst stehen, trägt die Kirche eine besondere Verantwortung. Aufgrund ihrer Sendung ist die Kirche verpflichtet, die Persönlichkeit und Würde der einzelnen Mitarbeiterin und des einzelnen Mitarbeiters zu achten und zu schützen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart leistet als Dienstgeber einen Beitrag dazu, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermög- lichen. Dieser Beitrag ist ein ständiger Prozess. Diese Integrationsvereinbarung ist ein Instrument zur Planung, Gestaltung und Steuerung dieses Prozesses. Der Abschluss dieser Integrationsvereinbarung wird von allen Beteiligten als Chance angesehen, die berufliche Integration schwerbehinderter Men- schen zu verbessern und zu fördern.