BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDENÖffentlich-Rechtliche Vereinbarung • May 30th, 2013
Contract Type FiledMay 30th, 2013Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzen trum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.
24. Jahrgang Potsdam, den 29. Mai 2013 Nummer 22 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium des Innern Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Amt Lebus und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten elektronischen...Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • May 24th, 2013
Contract Type FiledMay 24th, 2013Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzen trum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.
24. Jahrgang Potsdam, den 3. April 2013 Nummer 13Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 26th, 2013
Contract Type FiledMarch 26th, 2013Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzen trum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.
24. Jahrgang Potsdam, den 20. März 2013 Nummer 11 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium des Innern Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kolkwitz und der Stadt Cottbus über den Betrieb eines geeigneten...Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 14th, 2013
Contract Type FiledMarch 14th, 2013Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzen trum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.