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Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung
Vereinbarung Über Die Durchführung Von Unterbrechungen Sowie Wiederaufnahmen Der Anschlussnutzung • October 17th, 2013

Der Netzbetreiber betreibt ein Gasverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07. Juli 2005 (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie auf Basis des zwischen dem Netzbetreiber und Lieferanten abgeschlossenen Lieferantenrahmen-vertrages für die Energieart Erdgas dem Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Der Lieferant nutzt dieses Erdgasverteilungsnetz zur Belieferung eigener letztverbrauchender Kunden mit Erdgas. Dies betrifft auch Kunden des Lieferanten, die nicht dem Anwendungsbereich der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (GasGVV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung vom 01. November 2006 (NDAV) unterliegen, namentlich auch Kunden, welche an Mittel- oder Hochdruck angeschlossen sind.