Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VJuly 23rd, 2021
FiledJuly 23rd, 2021Die KKH hat mit Wirkung zum 01.08.2021 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen (Pro- duktgruppe 15 nach Hilfsmittelverzeichnis) und Krankenunterlagen (Produktgruppe 19 nach Hilfsmittelverzeichnis) geschlossen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.