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Stadt Wahlstedt
Ergänzende Bestimmungen Für Die Fernwärmeversorgung • October 8th, 2013

Die Fernwärmeversorgung wird auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20.06.80 (BGB1. I S. 742) in der zurzeit geltenden Fassung sowie diesen Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV durchgeführt.