Stadt WahlstedtErgänzende Bestimmungen Für Die Fernwärmeversorgung • October 8th, 2013
Contract Type FiledOctober 8th, 2013Die Fernwärmeversorgung wird auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20.06.80 (BGB1. I S. 742) in der zurzeit geltenden Fassung sowie diesen Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV durchgeführt.