Ergänzende Bestimmungen - LINEfür die Versorgung mit Fernwärme und Widerrufsbelehrung Gültig ab 26. Oktober 2022Ergänzende Bestimmungen Für Die Fernwärmeversorgung • October 6th, 2022
Contract Type FiledOctober 6th, 2022Verlangt der Kunde die Nachprüfung seiner Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes und ergibt die Nachprüfung, dass die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden, so hat der Kunde die Kosten der Prüfung einschließlich aller evtl. damit verbundenen Nebenkosten (z. B. Verpackung, Versicherung, Versand, Auswechseln der Messeinrichtung) zu tragen.
Stadt WahlstedtErgänzende Bestimmungen Für Die Fernwärmeversorgung • October 8th, 2013
Contract Type FiledOctober 8th, 2013Die Fernwärmeversorgung wird auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20.06.80 (BGB1. I S. 742) in der zurzeit geltenden Fassung sowie diesen Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV durchgeführt.