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Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen
December 15th, 2022
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    December 15th, 2022

Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.