Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über FinanzdienstleistungenDecember 15th, 2022
FiledDecember 15th, 2022Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.