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Die Schülerinnen und Schüler
July 1st, 2014
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    July 1st, 2014

Die SchülerInnen sind gem. § 43 SchUG verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern.