EinbeziehungsvereinbarungEinbeziehungsvereinbarung • June 4th, 2012
Contract Type FiledJune 4th, 2012Die AOK, die IKK und die Praxisklinik haben zum 01.04.2006 einen Vertrag zur integrier- ten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V über eine fachübergreifende Zusammenarbeit ab- geschlossen. Gegenstand ist die Behandlung von netzhautchirurgischen Indikationen in Form einer interventionellen Versorgung mit präoperativer Vorbereitung und postoperati- ver Nachsorge ggf. im überwachten Bett. Dadurch soll eine vollstationäre Behandlung von üblicherweise längerer Dauer in diesem Bereich ersetzt werden. Die integrierte Versor- gung soll langfristig zu einem Rückgang der Inanspruchnahme von stationären Kranken- hausleistungen in Sachsen-Anhalt führen. Auf diese Weise sollen die ansteigenden Aus- gaben im Krankenhausbereich der teilnehmenden Krankenkassen reduziert werden.