zwischenEinbeziehungsvereinbarung • July 4th, 2017
Contract Type FiledJuly 4th, 2017Der Vertragspartner und die Techniker Krankenkasse haben einen Vertrag zur besonderen Versor- gung gem. § 140a SGB V "Ambulante augenchirurgische Eingriffe in Schleswig-Holstein" (nachfol- gend "Vertrag zur besonderen Versorgung") geschlossen (vgl. Anlage zu dieser Einbeziehungsver- einbarung). Der Leistungserbringer erfüllt die Voraussetzungen nach § 140a Abs. 3 SGB V und soll in diesen Vertrag einbezogen werden.
EinbeziehungsvereinbarungEinbeziehungsvereinbarung • August 8th, 2005
Contract Type FiledAugust 8th, 2005Die AOK und das MLZ Dessau haben zum 01.02.2004 einen Vertrag zur integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V über die fachübergreifende Zusammenarbeit abgeschlossen. Gegenstand ist die Behandlung von bestimmten Indikationen in Form einer interventionellen Versorgung mit präoperativer Vorbereitung und postoperativer Nachsorge im überwachten Bett. Dadurch soll eine vollstationäre Behandlung von üblicherweise längerer Dauer ersetzt werden. Die integrierte Versorgung soll langfristig zu einem Rückgang der Inanspruchnahme von stationären Krankenhausleistungen in Sachsen-Anhalt führen. Auf diese Weise sollen die ansteigenden Ausgaben im Krankenhausbereich der teilnehmenden Krankenkassen reduziert werden.
EinbeziehungsvereinbarungEinbeziehungsvereinbarung • June 4th, 2012
Contract Type FiledJune 4th, 2012Die AOK, die IKK und die Praxisklinik haben zum 01.04.2006 einen Vertrag zur integrier- ten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V über eine fachübergreifende Zusammenarbeit ab- geschlossen. Gegenstand ist die Behandlung von netzhautchirurgischen Indikationen in Form einer interventionellen Versorgung mit präoperativer Vorbereitung und postoperati- ver Nachsorge ggf. im überwachten Bett. Dadurch soll eine vollstationäre Behandlung von üblicherweise längerer Dauer in diesem Bereich ersetzt werden. Die integrierte Versor- gung soll langfristig zu einem Rückgang der Inanspruchnahme von stationären Kranken- hausleistungen in Sachsen-Anhalt führen. Auf diese Weise sollen die ansteigenden Aus- gaben im Krankenhausbereich der teilnehmenden Krankenkassen reduziert werden.