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Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung für Gartenbauvereine
June 23rd, 2020
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    June 23rd, 2020

Zusätzlich zur schon seit langem bestehenden Vereinshaftpflicht- und Gartenunfallversicherung hat der Landesver- band für die weitere Absicherung der Vereine und deren Organe eine Vermögensschadenhaftpflicht- (VH) und eine D&O-Versicherung (Director´s and Officer´s Liability Insurance) abgeschlossen. Die VH gilt für alle Vereine bzw. Verbände, die D&O-Versicherung nur für eingetragene Vereine, d. h. für deren im Vereinsregister gemeldete Vor- standschaft. Die Beitragszahlung für beide Versicherungen übernimmt der Landesverband, wodurch auf die Vereine keine Kosten zukommen.