Common Contracts

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Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung (Sperrvereinbarung)
Sperrvereinbarung • October 13th, 2010

Der Netzbetreiber betreibt ein Stromverteilungsnetz und stellt dieses dem Lieferanten auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsver- ordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 sowie auf Basis des zwischen dem Netzbetreiber und Lieferanten abgeschlossenen Lieferantenrahmenvertrages dis- kriminierungsfrei zur Verfügung. Der Lieferant nutzt das Stromverteilungsnetz zur Belieferung ei- gener letztverbrauchender Kunden mit Elektrizität. Dies betrifft auch Kunden des Lieferanten, die nicht dem Anwendungsbereich der Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (StromGVV) bzw. der Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 (NAV) unter- fallen, namentlich auch Kunden, welche an der Mittelspannungs-, Umspannungs- oder Hochspan- nungsebene bzw. an angeschlossen sind.