Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der technotrans SEVergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder • December 3rd, 2020
Contract Type FiledDecember 3rd, 2020Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung, nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019, beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Ver- gütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, min- destens jedoch alle vier Jahre.