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der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und den nachfolgend benannten Ersatzkassen in Hamburg
Vereinbarung Zur Bereinigung Des Behandlungsbedarfes • April 12th, 2018

Die Vertragspartner schließen ab dem 01.01.2018 die nachfolgende Vereinbarung zur Umsetzung der Beschlüsse des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 63, 73b, 140a SGB V. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme von Selektivverträgen ist Gegenstand gesonderter Vereinbarungen. Die Techniker Krankenkasse schließt zur Bereinigung gesonderte Verträge mit der KV Hamburg.