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Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • February 24th, 2016

Die Stadt Lüdinghausen und die Städte und Gemeinden Nordkirchen, Olfen, Senden und Werne haben am 15.12.2006 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb einer Musikschule auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) geschlossen. Danach nimmt die Stadt Lüdinghausen für die übrigen Beteiligten die Durchführung der Aufgaben der Musikschule in Form einer nicht rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen Musikschulkreis Lüdinghausen wahr. Für diese Anstalt sollen nach dem Willen der Beteiligten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die nachfolgenden Bestimmungen gelten, die der Rat der Stadt Lüdinghausen in seiner Sitzung am 23.11.2006 gemäß §§ 7, 41 Abs. 1 f) GO NRW i.V.m. §§ 25 Abs. 1 GkG NRW, 2 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen hat: