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Sonderbedingungen für Termingeschäfte
February 27th, 2013
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    February 27th, 2013

Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen sowie für außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im Folgenden „Geschäfte“). Sie gelten nicht für solche außerbörslichen Geschäfte, für die die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanz- termingeschäfte oder eines anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Geschäfte zu einem einheitlichen Ver- trag verbindet. Für Geschäfte, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen), gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.