Bedingungen für TermingeschäfteSonderbedingungen Für Termingeschäfte • February 27th, 2018
Contract Type FiledFebruary 27th, 2018Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen sowie für außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im folgenden "Geschäfte"). Sie gelten nicht für solche außerbörslichen Geschäfte, für die die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte oder eines anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Geschäfte zu einem einheitlichen Vertrag verbindet oder für Botengeschäfte im Namen und auf Rechnung eines Dritten (z.B. Landesbank). Für Geschäfte, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen), gelten die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte.
Sonderbedingungen für TermingeschäfteSonderbedingungen Für Termingeschäfte • May 27th, 2021
Contract Type FiledMay 27th, 2021
Sonderbedingungen für TermingeschäfteSonderbedingungen Für Termingeschäfte • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen sowie für außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im folgenden
Sonderbedingungen für TermingeschäfteSonderbedingungen Für Termingeschäfte • February 27th, 2013
Contract Type FiledFebruary 27th, 2013Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen sowie für außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im Folgenden „Geschäfte“). Sie gelten nicht für solche außerbörslichen Geschäfte, für die die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanz- termingeschäfte oder eines anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Geschäfte zu einem einheitlichen Ver- trag verbindet. Für Geschäfte, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen), gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.
Sonderbedingungen für TermingeschäfteSonderbedingungen Für Termingeschäfte • February 12th, 2021
Contract Type FiledFebruary 12th, 2021Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen so- wie für außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im folgenden „Geschäfte“) aus der Geschäftsverbindung des Kun- den mit der Landesbank Baden-Württemberg und ihrer unselbständi- gen Anstalt, der Baden-Württembergischen Bank. Sie gelten nicht für solche außerbörslichen Geschäfte, für die die Anwendung des Rah- menvertrags für Finanztermingeschäfte oder eines anderen Rahmen- vertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Geschäfte zu einem einheitlichen Vertrag verbindet. Für Geschäfte, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen), gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Erklärungen der Baden-Württembergischen Bank im Rahmen der Geschäftsver- bindung berechtigen und verpflichten ausschließlich die Landesbank Baden-Württemberg.