Ver w alt ungsver einbarungOctober 19th, 2021
FiledOctober 19th, 2021schließen folgende Verwaltungsvereinbarung für die Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) für Veranstalter von Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung. Das Programm wird durch die Länder ausgeführt. Die Erfüllung der Pflichten aus dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan des jeweils betroffenen Vertragspartners.