Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2023Arzneimittelvereinbarung • February 21st, 2023
Contract Type FiledFebruary 21st, 2023Für das Jahr 2023 wird als Ausgabenvolumen nach § 84 Abs. 1 S. 1 SGB V der kollektivvertragliche Anteil an dem nach Anlage 1 berechneten Betrag von 6.671,086 Mio. € vereinbart. Die Vertragspartner sehen damit die Rahmen- vorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V vom 29. Sept. 2022 als erfüllt an. Die Fest- stellung des kollektivvertraglichen Anteils nach Satz 1 erfolgt nachträglich an- hand der mittleren Einschreibequoten in Vollversorgungsverträge im Jahre 2023.