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December 6th, 2020
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Kirchenweges, westlich der Listlandstraße, nördlich der Dünenstraße und östlich des Landwehrdeiches (nachfolgend als „1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43“ bezeichnet) sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet besteht gegenwärtig aus dem Areal der ehemaligen „Marineversorgungsschule“. Der Flächennutzungsplan in der Fassung der 9. Änderung stellt das Plangebiet derzeit als Sonderbedarfsfläche Bund bzw. Sonderbedarfsfläche für Unterkünfte für Wissenschaft und Forschung dar. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43, 43b und 39 und der 22. Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine verbindliche bauleitplanerische Grundlage für den Bau und Betrieb der Ferienhausanlage sowie des Bereichs des Dauerwohnens und der sozialen Infrastruktur zu schaffen. Da eine solche in Gestalt des gegenwärtigen planungsrechtlichen Zustands des Plangebiets nicht besteht, ist ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB gegeben. Im Zusammenhang damit erklären d