Verwaltungsvereinbarung über den sozialen WohnungsbauMay 14th, 2020
FiledMay 14th, 2020Mit dem am 4. April 2019 in Kraft getretenen Artikel 104d des Grundgesetzes (GG) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern zweckgebundene Fi nanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Ge meinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu ge währen.