Verwaltungsvereinbarung Über Den Sozialen Wohnungsbau Sample Contracts

Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau
Verwaltungsvereinbarung Über Den Sozialen Wohnungsbau • May 14th, 2020

Mit dem am 4. April 2019 in Kraft getretenen Artikel 104d des Grundgesetzes (GG) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern zweckgebundene Fi­ nanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Ge­ meinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu ge­ währen.