Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Über Die Erfüllung Der Aufgaben Eines Gemeindeverwaltungsverbandes Sample Contracts

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Über Die Erfüllung Der Aufgaben Eines Gemeindeverwaltungsverbandes • December 27th, 2010
in der Fassung der 1. Änderungsvereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Über Die Erfüllung Der Aufgaben Eines Gemeindeverwaltungsverbandes • March 27th, 2012

Die Stadt Öhringen und die Gemeinde Zweiflingen haben am 27. Juni 1974 eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde mit Erlass des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 27. Juni 1974 geneh- migt und ist am 1. Januar 1975 in Kraft getreten.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (Vereinbarte Verwaltungs- gemeinschaft)
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Über Die Erfüllung Der Aufgaben Eines Gemeindeverwaltungsverbandes • March 28th, 2017

Die Stadt Metzingen erfüllt nach § 93 des Gesetzes zum Abschluss der Neuordnung der Gemeinden (besonderes Gemeindereformgesetz) vom 09.07.1974 (Ges.Bl.S. 248) mit Wirkung vom 01.07.1975 für die Gemeinden Grafenberg und Riederich die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemein- schaft) nach den §§ 59 bis 62 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 16.09.1974 (Ges.Bl.S. 373).

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Über Die Erfüllung Der Aufgaben Eines Gemeindeverwaltungsverbandes • March 16th, 2023

Die Stadt Wiesloch und die Gemeinde Dielheim, beide im Rhein-Neckar-Kreis, haben am 21.06.1974 zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft aufgrund der §§ 72a bis c der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (Ges. Bl. S. 129), zuletzt geändert durch Gesetz zur Vorbereitung des Abschlusses der Gemeindereform (Vorschaltgesetz) vom 25. Oktober 1973 (Ges. Bl. S. 385), in Verbindung mit § 21 des Zweckverbandsgesetzes vom 24. Juli 1963 (Ges. Bl. S. 114), in der derzeit geltenden Fassung, folgende Vereinbarung geschlossen. Eine erste Änderung erfolgte am 08.12.1977, eine zweite Änderung am 27.10.2022. Alle Änderungen sind in nachfolgenden Text eingearbeitet.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft)‌
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Über Die Erfüllung Der Aufgaben Eines Gemeindeverwaltungsverbandes • August 4th, 2022

Die Stadt Wiesloch und die Gemeinde Dielheim, beide im Rhein-Neckar-Kreis, schließen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft aufgrund der §§ 72 a bis c der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT) 2
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Über Die Erfüllung Der Aufgaben Eines Gemeindeverwaltungsverbandes • July 6th, 2009