Abfallgebührensatzung Sample Contracts

Ausführliche Sachverhaltsdarstellung
Abfallgebührensatzung • May 10th, 2008

Die Stadt Dortmund bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallentsorgung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG). Die städtischen Deponien werden nach den Regeln des Eigenbetriebsrechts als Sondervermögen geführt. Die Verwaltung des Sondervermögens wurde durch Vertrag auf die EDG übertragen.