ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR AUSSCHREIBUNG DER BEREITSTELLUNGAllgemeine Bedingungen Zur Ausschreibung Der Bereitstellung Von Verlust- Und Differenzenergie • October 12th, 2021
Contract Type FiledOctober 12th, 2021Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 22 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 10 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie