ContractAllgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Hafenumschlag • June 28th, 2017
Contract Type FiledJune 28th, 2017Die CHEMION-Hafenbetriebe arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hafenumschlag von Flüssigkeiten und Schüttgütern unter Verweis auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), den Allgemeinen Abfertigungsregeln der Chemion Logistik GmbH für den Hafenumschlag von Flüssigkeiten und Schüttgütern (AAR-H) und – soweit diese für die Erbringung logistischer Zusatzleistungen nicht gelten – den Logistik-AGB, jeweils neueste Fassung, wenn und soweit keine abweichende individualvertragliche Vereinbarung besteht. Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, in dem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einfluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 ZSR kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 ZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis mindes