Anlage 1 Zum HZV-Vertrag Sample Contracts

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Anlage 1 Zum HZV-Vertrag • December 6th, 2013

Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoft- ware gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß § 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von § 4 dieser Anlage 1 aktualisierte Anforderungska- taloge konkretisiert.

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Anlage 1 Zum HZV-Vertrag • December 15th, 2014

Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoft- ware gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß § 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe von § 4 dieser Anlage 1 aktualisierte Anforderungs- kataloge konkretisiert.

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Anlage 1 Zum HZV-Vertrag • March 19th, 2021

Diese Anlage 1 regelt die Anforderungenan die Erstellung und Nutzung der Vertragssoft-ware gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß § 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe von § 4 dieser Anlage 1 aktualisierte Anforderungs-kataloge konkretisiert.

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Anlage 1 Zum HZV-Vertrag • February 14th, 2012

Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung, Nutzung und Zulassung der Ver- tragssoftware gemäß § 8 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von

Stand 22.06.2011
Anlage 1 Zum HZV-Vertrag • July 11th, 2011

Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoft- ware gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß § 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von § 4 dieser Anlage 1 aktualisierte Anforderungska- taloge konkretisiert.

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Anlage 1 Zum HZV-Vertrag • May 15th, 2014

Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoft- ware gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß § 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von § 4 dieser Anlage 1 aktualisierte Anforderungska- taloge konkretisiert.

Stand 01.11.2014
Anlage 1 Zum HZV-Vertrag • February 10th, 2017

Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoft- ware gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß § 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von § 4 dieser Anlage 1 aktualisierte Anforderungska- taloge konkretisiert.